Stellungnahme FDP Mobilitätsreglement

Baden, 15. April 2019

Die FDP Baden ist erfreut über den Einbezug der Bevölkerung in die Erarbeitung des Mobilitätsreglements. Die Einwohnerratsfraktion der FDP hat ihre Änderungsvorschläge und Anregungen zu einem ihrer Meinung nach unausgereiften Reglement heute fristgerecht bei der Stadt Baden eingereicht. Folgende Bemerkungen scheinen der FDP Baden wichtig:

1) Das Reglement muss zwingend mit einer Zielsetzung ergänzt werden. Aus unserer Sicht ist die übergeordnete Zielsetzung des Reglements die Sicherstellung der Erreichbarkeit Badens.

2) Das Reglement geht von einem veralteten Verständnis von Mobilität aus und berücksichtigt die neusten verkehrstechnischen Entwicklungen nicht. Dass MIV, öV und Langsamverkehr gegeneinander ausgespielt werden, ist nicht zielführend. Die Erreichbarkeit von Baden muss mit allen Verkehrsformen (und in einem ausgewogenen Verhältnis) gewährleistet sein. «Nachhaltige» Verkehrsformen sollen als ökologisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich nachhaltig definiert werden.

3) Bis zum zweitletzten Absatz des Reglements findet der gewerbsmässige & KMU-Verkehr keine Beachtung. In einer lebendigen Stadt wie Baden ist das Gewerbe als Verkehrsteilnehmer nicht wegzudenken. Wir fordern, dass das Reglement diesen wichtigen Verkehrsteilnehmer stärker in die Überlegungen einbindet.

4) Das Reglement scheint uns in einzelnen Punkten zu wenig fortschrittlich und zu wenig auf die Zukunft ausgerichtet. Der starre «Erhalt» der Strassennetzkapazität schränkt die Stadt in ihrem Handlungsspielraum ein und verhindert Flexibilität. Das Mobilitätsreglement muss zwingend Anpassungen, Fortschritt und Entwicklung zulassen.

5) Die Formulierung von Wunsch-Zielen (MIV-Reduktion um 10% bis 2028) ist weder zielführend noch realistisch. Erstens beinhaltet der MIV zunehmend auch Fahrzeuge mit nachhaltigen Antriebsformen und zweitens geht der Kanton von einer Bevölkerungszunahme in der Region Baden von 31% bis 2040 aus. Die FDP Baden wünscht sich stattdessen positiv formulierte Ziele, wie zum Beispiel den Ausbau des RVBW-Netzes, der Ladestationen für Elektroautos oder der Fussgängerzonen.

6) Das Reglement sieht vor, Parkplätze von privaten Liegenschaften im Baubewilligungsverfahren gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) einzuschränken, um den Verkehr zu steuern. Eine Steuerung des privaten Verkehrs ist aber nicht Aufgabe der BNO. Ein Verbot privater Parkplätze ist zudem eine unzulässige Freiheitsbeschränkung ohne korrelierenden Nutzen, da bezweifelt werden darf, dass private Parkfelder zu Mehrverkehr führen.

7) Die kosten- und ressourceneffiziente Umsetzung des Mobilitätreglements ist für die FDP Baden selbstverständlich. Hoffentlich auch für den Stadtrat, denn diese Grundhaltung fand bisher leider keinen Eingang ins Reglement.
 

Einwohnerratsfraktion der FDP Baden